Schwerbehindertenausweise

Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung  wird in der Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem  Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht  wird auch der Grad der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).

Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).

 

Weitere Informationen und Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve: 

www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/schwerbehindertenausweise