Entlastungsleistungen

Hilfen im Haushalt und zur Betreuung - Angebote im Kreis Kleve

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen als finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse helfen dabei, Menschen mit Pflegebedarf ein Leben in gewohnter Umgebung so lange wie möglich selbständig und selbstbestimmt zu ermöglichen. Auch Pflegepersonen gewinnen hierdurch Freiräume um Angebote zur eigenen Entlastung zu nutzen. 

Eine besondere Form der Entlastung bieten neben hauswirtschaftlicher Versorgung die Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Für diese Leistungen nach § 45b Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) der Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5.

Der Entlastungsbetrag wird bei häuslicher Versorgung zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

Die Beträge können zweckgebunden für

  • anerkannte Betreuungsangebote (z. B. Spaziergänge, Begleitung bei Arztbesuchen)
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z. B. niedrigschwellige Beratung)
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (z. B. Einkaufen)

verbraucht oder auch für Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Anerkannte Entlastungs- und Betreuungsangebote werden durch geschulte Kräfte der ambulanten Pflege- und / oder Betreuungsdienste oder in selbständiger Tätigkeit erbracht.

Die Anerkennung der Dienste erfolgt hier über die Pflegekasse und bei selbständigen Betreuungspersonen über das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Verwendung und Einsatz des Entlastungsbetrags:

Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, bilden die Restbeträge eine Rücklage. Der Anspruch aus dem Vorjahr kann bis zum 30.06. des Folgejahres eingesetzt werden.

Umwandlungsanspruch

Wer den monatlichen Betrag ambulanter Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann den nicht verbrauchten Betrag, aber maximal 40 % der Sachleistung, als Entlastungsleistungen auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.

Hinweis:

Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe ist unbürokratisch verfügbar

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die Siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmeregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023.

 

Angebote im Kreis Kleve

Angebote im Kreis Kleve sind zu finden im Angebotsfinder des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

www.angebotsfinder.nrw.de

Auf der Internetseite des Kreises Kleveoder links in der Übersicht Angebote zur Unterstützung im Alltag finden Sie Anbieter der ambulanten Pflege.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Über die Leistung „Hilfe bei Haushaltsführung“ können gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad 1-5 Entlastungsleistung und ab Pflegegrad 2 auch zusätzlich die von der Pflegekasse gewährten Pflegesachleistungen einsetzen, um über einen anerkannten Pflege- oder Betreuungsdienst Hilfen bei

  • Einkaufen,
  • Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Reinigung der Wohnung oder des Hauses,
  • Kleiderpflege (Wäsche)

zu erhalten.

Hauswirtschaftliche Hilfe bei Krankheit

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Haushaltshilfe bei Krankheit oder Rehabilitation erhalten sie unter:

www.verbraucherzentrale.de

www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege

Hauswirtschaft und Betreuung ohne Pflegegrad

Hilfen im Haushalt bis hin zu regelmäßiger Betreuung über mehrere Stunden sind ohne Anerkennung eines Pflegegrades in der Regel selbst zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Leistungen jedoch steuerlich abgesetzt werden. 

Anerkennung für Anbieter

Anbieter, die im Kreis Kleve einen Antrag auf Anerkennung als Unterstützungsangebot stellen wollen, wenden sich bitte an:

Frau Friederici - Abteilung Soziales und Pflege der Kreisverwaltung Kleve

Tel. 02821 - 85 -341 oder E-Mail: renate.friederici@remove-this.kreis-kleve.de

  • Wünschen Sie Beratung? Wenden Sie sich an uns oder Ihre Pflegekasse.

Angebote zur Unterstützung im Alltag