Pflegeportal Kreis Kleve
Leistungen der Pflegeversicherung
Die gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen bieten ihren Versicherten bei bestehendem Pflegegrad 1 – 5 verschiedene anteilige Unterstützungsleistungen, die die Pflege zu Hause erleichtern.
Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen und der Kombination beider Leistungen.
Nehmen Pflegebedürftige zu ihrer Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung ambulante Pflegedienste in Anspruch, spricht man von Pflegesachleistungen.
Stellen sie ihre Pflege z.B. mit Hilfe von Angehörigen, Nachbarn oder sonstigen ehrenamtlichen Kräften selber sicher, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld zu.
Eine Kombination beider Leistungen ist im Rahmen der individuellen Gestaltung der Pflegesituation zu Hause auf Antrag bei der Pflegekasse möglich.
Zusätzliche Leistungen der Pflegekassen wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind dazu da, die Pflege durch ambulante oder stationäre Leistungsanbieter oder in einer stationären Pflegeeinrichtung für den Fall der Abwesenheit der Pflegeperson - z.B. durch einem Theaterbesuch, Urlaub oder bei Krankheit - sicherzustellen.
Auch die monatlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1 – 5 dienen den Betroffenen und ihren pflegenden Angehörigen dazu, zusätzliche Entlastung durch Inanspruchnahme von qualifizierter Betreuung und Begleitung z. B. bei leichter Hauswirtschaft, bei Arztbegleitungen, Einkauf oder sozialen Aktivitäten zu erhalten.
Hinweis:
Alle Leistungen der Pflegeversicherung stellen anteilige finanzielle Unterstützungen in der Situation der Pflegebedürftigkeit dar. Sie decken in der Regel nicht die Gesamt-Kosten der individuell benötigten Leistungen.
Jedoch kann ein gut organisierter Hilfe-Mix, bei dem die unterschiedlichen Leistungen möglichst passend miteinander kombiniert werden, zur Deckung eines Großteils der Kosten führen.
- Wünschen Sie sich Beratung? Wenden Sie sich an uns oder Ihre Pflegekasse.
Hilfreiche weiterführende Informationen
- Eine Übersicht über die Leistungen nach Pflegegrad, deren Höhe und weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW:
Artikel „Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse“
https://www.verbraucherzentrale.nrw
Artikel „Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren“:
https://www.verbraucherzentrale.nrw
- Informationen des Bundesgesundheitsministeriums:
Artikel „Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de
- Bitte werfen Sie auch einen Blick auf die Internetseite Ihrer zuständigen Pflegekasse. Unter dem Stichwort „Pflege“ finden Sie auch dort informative, sachliche Hinweise.
- Eine tabellarische Übersicht der Kommunalen Pflegeberatung des Kreises Kleve zu den Leistungsansprüchen nach Pflegegrad zum direkten Download finden sie hier:
- Einstufung / Begutachtung Pflegegrad 1 - 5
Informationen zu Einstufung für einen Pflegegrad und der damit einhergehenden Begutachtung finden Sie auf unserer Homepage unter der Überschrift „Pflegegrade und Begutachtung“ oder klicken Sie HIER.