Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Pflegebedürftigkeit kann sich schleichend entwickeln und sich durch Alterungsprozesse oder chronischen Erkrankungen verstärken oder aber auch plötzlich auftreten durch akute Erkrankungen wie schwere Schlaganfälle oder durch Unfälle mit bleibenden Folgeschäden (z.B. eingeschränkte Beweglichkeit bei Querschnittslähmung).

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft werden. Dies geschieht durch die Einschätzung eines Gutachters, in der überprüft wird, welche Anforderungen die Person noch alleine bewältigen kann oder ob Fähigkeiten in bestimmten Maßen eingeschränkt sind.

Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen können körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein.

Wichtig ist in jedem Fall: Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (das bedeutet: voraussichtlich länger als 6 Monate) bestehen.

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade.

Dabei gilt die Unterteilung in geringe (Grad 1), erhebliche (Grad 2), schwere (Grad 3), schwerste (Grad 4) Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder Selbständigkeit, im Grad 5 schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Anzahl von Punkten, die anhand eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt werden.

Begutachtet werden 6 Lebensbereiche, zu denen ein Gutachter 64 Kriterien abfragt.

Die 6 Lebensbereiche in der Begutachtung

Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

In jedem Modul werden die Punkte ermittelt und fließen, je nach Gewichtung, in die Bewertung ein.

 

Hilfreiche weiterführende detaillierte Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

Verbraucherzentrale NRW

Artikel: „Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert.“

https://www.verbraucherzentrale.nrw

Artikel: „Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zu Hause.“

https://www.verbraucherzentrale.nrw

 

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