Vorbereitung auf eine Begutachtung

Nachdem der Pflegegrad beantragt ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der Medizinische Dienst teilt Ihnen zeitnah schriftlich einen Begutachtungstermin mit.

Zum Begutachtungstermin sollten – wenn vorhanden - Kopien folgender Unterlagen bereitliegen:

  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten
  •  aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Inkontinenzvorlagen, ...)
  • Pflegedokumentation (Mappe des Pflegedienstes – wenn dieser Leistungen errbringt)   

Und:

  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten

(hier hilft es auch, ein „Pflegetagebuch“ über ca. 14 Tage zu führen, um einen Überblick der defizitären Tätigkeitkeiten zu erhalten.  

Ein Angehöriger oder Ihre Pflegeperson sollte gebeten werden, bei der Begutachtung dabei zu sein. So erhalten Sie Unterstützung und vielleicht können auch Ergänzungen aus der Perspektive der unterstützenden Person beigesteuert werden.

Die Fragen der Gutachterin oder des Gutachters können unter Umständen als peinlich oder unangenehm empfunden werden. Es geht eben auch um defizitäre Fähigkeiten, über die man sonst selten mit Fremden spricht.  Die Anwesenheit einer vertrauten Person kann hier Sicherheit bieten.

Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es aus Scham oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen.

Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter hilfreich sein, um die tatsächliche Situation aus Sicht der unterstützenden Pflegeperson zu ergänzen.

 

In jedem Fall gilt:

Bleiben Sie glaubwürdig und zeigen den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen.

  • Wünschen Sie Beratung? Wenden Sie sich an uns oder Ihre Pflegekasse.

Hilfreiche weiterführende Informationen erhalten Sie bei:

Verbraucherzentrale NRW

Artikel „Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – So können Sie sich vorbereiten“

https://www.verbraucherzentrale.nrw

 

Medizinischer Dienst (MD)

Checkliste Hausbesuch

https://www.md-nordrhein.de

 

Sozialverband Deutschland (SoVD)

Das neue Pflegetagebuch

Selbsteinschätzung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Aktualisierte Ausgabe 2022

(Als PDF zum Download und Ausdruck hier kostenfrei erhältlich)

https://www.sovd.de/sozialberatung