Tages- und Nachtpflege

Tages- oder Nachtpflege als ein Angebot des sogenannten Teilstationären Pflegebereiches kann eine sinnvolle und effektive Abwechslung im Alltag der Pflege zu Hause darstellen um die häusliche Pflegesituation zu sichern.

In der Situation, in der eine pflegebedürftige Person andauernde Betreuung benötigt, ist dies oft schwer alleinumfänglich von den Angehörigen, insbesondere bei Berufstätigkeit, zu bewältigen/ leisten.

Die Nutzung von Tages- oder Nachtpflege bietet hier besondere Entlastung durch die Über-Tag oder Über-Nacht Betreuung der Pflegebedürftigen durch qualifiziertes Pflege- und Betreuungspersonal. Dies verschafft pflegenden Angehörigen tageweise Zeiten für Beruf, Selbstfürsorge oder auch notwendige Erledigungen des Alltags.

In einer Tagespflegeeinrichtung erleben die Pflegebedürftigen soziale Kontakte und werden entsprechend ihrer vorhandenen Fähigkeiten gefördert. Verschiedene angeleitete Beschäftigungs- und Betreuungsangebote runden das Angebot neben einem Mahlzeitenangebot in Gemeinschaft ab.

Finanzierung

Gesetzlich oder privat Versicherte Personen haben laut § 41 des SGB XI bei Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf die separaten Leistungen der Tages- und Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der Pflege zu Hause. Dieses monatliche Budget steht den Betroffenen zur anteiligen Deckung der Kosten zusätzlich neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung zu Verfügung.

Auch die monatlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen den Versicherten und hier auch bereits Versicherten mit Pflegegrad 1 zur anteiligen Deckung der Kosten zur Verfügung.

Eine Kombination aus Pflegesachleistung, Entlastungsleistungen und dem Budget Tagespflege der Pflegeversicherung kann somit – sofern diese Leistungen nicht für andere pflegerische Dienstleistungen verrechnet werden – zur Deckung eines größeren Anteils der anfallenden Tagespflegekosten führen.

Die Leistungen der Pflegekasse decken die Kosten der Tages- und Nachtpflege jedoch nicht vollständig ab.

Kosten des Transports von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind in den Pflegekosten enthalten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten muss der Gast selbst tragen. Auch für diese Kosten kann der nichtverbrauchte Entlastungsbetrag eingesetzt werden. 

Kostendeckung

Wenn verbleibende Kosten aus eigenen Mitteln nicht finanziert werden können, besteht die

Möglichkeiten zur Prüfung der Kostendeckung mittels Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ - Leistungen der Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit.

 

Erläuterungen dazu finden Sie HIER 

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW in dem Artikel  „Tages- und Nachtpflege: eine Stütze für die Pflege zuhause“

https://www.verbraucherzentrale.nrw

 

Auch die Pflegekassen halten auf ihren Internetseiten unter der Rubrik Pflege hilfreiche Informationen zu den Versicherungsleistungen im Bereich Tagespflege vor.

 

Überblick über Angebot Kreis Kleve

Im Kreis Kleve gibt es Stand 12/2020  21 Tagespflege-Einrichtungen.

Eine Übersicht über die Tagespflegeeinrichtungen im Kreisgebiet mit Kontaktdaten finden Sie z.B. über den Pflegefinder des BKK Pflegefinders der Betriebskrankenkassen

https://pflegefinder.bkk-dachverband.de/

 

Ein Angebot der Nachtpflege besteht aktuell im Kreisgebietes nicht. 

 

  • Wünschen Sie Beratung? Wenden Sie sich an uns oder Ihre Pflegekasse.