Pflege Zuhause

Was bedeutet häusliche Pflege?

Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit möchten die meisten Menschen die Krankenbehandlung, Pflege und Betreuung so lange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung erhalten. Diesem Wunsch tragen die Leistungen der häuslichen (Kranken-) Pflege Rechnung. Unter häuslicher (Kranken-)Pflege versteht man all jene Hilfen, die im Haushalt der Kranken und/ oder Pflegebedürftigen erbracht werden.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen häuslicher Krankenpflege und häuslicher Pflege bei Pflegebedürftigkeit.

Wie unterscheiden sich häusliche Krankenpflege und häusliche Pflege?

Zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V (= Krankenversicherung) gehören ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden; sie umfassen z.B. Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung oder Spülungen. Diese Leistungen (= Behandlungspflege) bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse auf Verordnung des Arztes. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Gegenstand der häuslichen Pflege bei Pflegebedürftigkeit nach dem Pflege-Versicherungsgesetz (SGB XI) sind im Schwerpunkt Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Wem hilft die häusliche Pflege bei Pflegebedürftigkeit?

Häusliche Pflege gibt sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch deren (pflegenden) Angehörigen Hilfe und Entlastung.

Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung:

Grundlage der Wahl ist die Entscheidung, die notwendige Pflege zu Hause durch einen nahestehenden An-/ Zugehörigen oder einen professionellen Pflegedienst erbringen zu lassen. Demnach können Betroffene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombination aus beidem beantragen um eine anteilige finanzielle Unterstützung seitens der Pflegekasse zu erhalten.

Unterstützung und Hilfe kann auch anteilig über Nachbarschaftshilfe oder andere Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag erfolgen und auf dem Wege der Kostenerstattung bei der Pflegekasse oder dem Privaten Versicherungsunternehmen anteilig verrechnet werden.

Als Ergänzung zur häuslichen Pflege und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege zusätzlich helfen, die Versorgungssituation zu Hause zu sichern. Gleiches gilt für das Angebot der Verhinderungspflege zur Vertretung der Pflegeperson bei Ausfall z.B. durch Urlaub, Krankheit oder Ähnlichem – aber auch zur Vertretung der Pflegeperson, falls diese z. B. einen Theaterbesuch geplant hat.

Auch Hilfsmittel sowie Leistungen für pflegende Angehörige im Beruf gehören hierbei zu dem individuell möglichen Hilfe-Mix seitens der Pflegekasse.

Bei allen Leistungen gilt:

Eine Bewilligung kann nur nach Antragstellung und Prüfung der individuellen Situation des Pflegebedürftigen, meist mit der Voraussetzung eines bestehenden Pflegegrades (1- 5) erfolgen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen über die Angebote der Pflegeversicherung für eine selbstbestimmte Entscheidung.

  • Wünschen Sie Beratung? Wenden Sie sich an uns oder Ihre Pflegekasse.