WTG- Behörde (ehemals Heimaufsicht)

Alle im Kreis Kleve gelegenen Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden durch die Beratungs- und Prüfbehörde des Kreises Kleve (ehemals Heimaufsicht) überprüft.

Diese behördliche Qualitätssicherung dient dazu, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zu diesem Zweck beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreises Kleve alle Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, in allen Fragen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).

Der Kreis Kleve führt als zuständige Behörde unter anderem regelmäßige Prüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten durch. Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen sind nach dem WTG im Internet-Portal des Kreises Kleve zu veröffentlichen.

Darüber hinaus können sich gegenwärtige oder künftige Nutzer und Nutzerinnen oder von ihnen beauftragte Personen in den Wohn- und Betreuungsangeboten über die Prüfberichte der Regelprüfungen informieren. Hierzu haben die Leistungsanbieter und Leistungsanbieterinnen die aktuellen Prüfberichte an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen sowie die Prüfberichte der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Auf Wunsch ist der aktuelle Prüfbericht in Kopie auszuhändigen.

Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt können direkt an die Heimaufsicht des Kreises Kleve unter der Telefonnummer 02821/85-100 gerichtet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  

https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich4/pflege-heimaufsicht/