Palliativversorgung

Palliativversorgung, bezeichnet eine spezialisierte ganzheitliche Begleitung der Menschen, die an einer unheilbaren fortschreitenden Erkrankung leiden.

Speziell qualifizierte Pflegkräfte, Ärzte und psychologische Fachkräfte begleiten und betreuen die Patienten mit besonderem Augenmerk auf deren Teilhabe, Wünsche und Willen. Dies in 24 Std. Rufbereitschaft und in individuellen Versorgungsabsprachen von mehrmals wöchentlich bis täglich, je nach situativem Bedarf.

Das Zusammenwirken innerhalb des Netzwerkes zwischen Patient, Palliativ-Dienst, behandelnden Ärzten, Hausarzt, Angehörige und weiterer Beteiligter ist zentral für die Versorgung.

Ein eingeschalteter Palliativ-Dienst übernimmt dabei häufig die koordinierende Aufgabe innerhalb des Netzwerks.

Wer hat Anspruch auf SAPV (spezialisierte ambulante palliative Versorgung) und wie wird diese Versorgung finanziert?

Der Anspruch auf spezialisierte ambulante palliative Versorgung (SAPV) im eigenen Zuhause oder aber auch in beschützenden, pflegerischen Einrichtungen wie Seniorenhäusern, Betreutem Wohnen, Wohngruppen oder hospizlichen Einrichtungen ist in §37 des SGB 5 (Krankenkasse) festgelegt und wird über die gesetzliche Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Patienten finanziert.

Für privat versicherte Patienten sollte eine Klärung der Kostenübernahme bei der eigenen privaten Krankenversicherung vor der Betreuung erfolgen. SAPV ist aber auch hier oft eine Regelleistung der PKV. Die spezialisierten Palliativdienste unterstützen häufig bei der Klärung der Kostenübernahme.

Wie erhält man palliative Versorgung?

Grundsätzlich ist für die spezialisierte palliative Versorgung (SAPV) eine Verordnung des behandelnden Fach- oder Hausarztes notwendig.

In der Regel muss dazu eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung mit spezieller Schwere der auftretenden Symptome vorliegen, bei denen der behandelnde Arzt eine spezialisierte Betreuung für notwendig erachtet.

Diese Verordnung kann dann an einen ambulanten Dienst gegeben werden, welcher auch oder ausschließlich SAPV anbietet.

Diese Verordnung sollte dann an einen gewählten Palliativ-Dienst gegeben werden.

Die Fachkräfte des Palliativ-Teams erörtern dann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die Art und den Umfang der notwendigen Maßnahmen.

Es ist aber auch grundsätzlich möglich im ersten Schritt einen Palliativdienst zu kontaktieren um eine mögliche palliative Versorgung zu besprechen. Der Palliativdienst berät die Betroffenen und kann gegebenenfalls dann weitere Schritte einleiten.

Eine spezialisierte Palliative Versorgung bietet den Betroffenen und deren An- und Zugehörigen Sicherheit, Hilfe, gesteigerte Lebensqualität und effektive psychische Entlastung in der oft von Leid und anhaltenden Schmerzen sowie Ungewissheit und Unsicherheit geprägten Zeit bis zum Lebensende.

Eine aktive Ansprache zu einer möglichen palliativen Versorgung beim behandelnden Arzt

(bei Erfüllung der Voraussetzungen) ist daher auch von Seiten der Betroffenen oder ihrer Angehörigen zu empfehlen, um eine frühzeitige umfängliche Versorgung sicherzustellen.

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