Pflegegrade und Begutachtung

 

Seit 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Sie gilt für gesetzlich und privat versicherte Personen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert sich am Grundsatz „Pflege folgt Kranken“. Damit ist sichergestellt, dass die Versicherten alle Leistungen bei Krankheit und Pflege möglichst aus einer Hand erhalten.

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie pflegeversichert sein und einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben.